Checkliste Weinetikett: was auf der Flasche bleibt und was ins E-Label hinter dem QR-Code darf
Seit dem 8. Dezember 2023 dürfen das Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration von EU-Wein hinter einem QR-Code stehen. Aber nicht alles darf umziehen. Ordnen Sie mit dieser Checkliste jede Angabe zu, bevor das Etikett in den Druck geht.
Die E-Label-Regeln lesen Unser Versprechen lesen: kein Ablauf
Kurz gesagt
- Auf der Flasche: alles, was bisher dort stand, dazu der Energiewert, die Allergene und das Wort „Zutaten“ neben dem Code.
- Hinter dem Code: das vollständige Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration.
- Vor dem Druck: Scannen Sie einen Probedruck mit zwei Handys und prüfen Sie, ob die Seite ohne Login, Cookie-Sperre oder Shop öffnet.
Was auf der Flasche gedruckt bleibt
- Die üblichen Angaben. Verkehrsbezeichnung, Alkoholgehalt, Nennvolumen, Abfüller und Herkunft, bei Schaumwein auch der Zuckergehalt. Die Änderung von 2023 verschiebt keine dieser Angaben.
- Der Energiewert (Brennwert). Pro 100 ml, in kJ und kcal. Er darf mit dem Symbol „E“ angegeben werden, zum Beispiel „100 ml: E = 290 kJ / 69 kcal“.
- Allergene. Zum Beispiel „enthält Sulfite“ oder Eiprodukte und Milcherzeugnisse, wenn sie verwendet wurden. Sie dürfen nicht hinter den Code wandern.
- Das Wort neben dem Code. Eine Überschrift mit dem Wort „Zutaten“ in der Sprache des Etiketts. Ein Symbol wie ein „i“ reicht nicht (Fragen und Antworten der Kommission, Q38).
Was hinter den QR-Code darf
- Das Zutatenverzeichnis. In absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung. Zutaten unter 2 % des fertigen Weins dürfen nach den übrigen in beliebiger Reihenfolge stehen.
- Die vollständige Nährwertdeklaration. Pro 100 ml: Energie, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Sind die Werte vernachlässigbar, darf die Deklaration das in einer Zeile sagen.
Wie Sie die Zutaten benennen
Die EU-Weinvorschriften legen die Begriffe fest, Sie müssen also nichts erfinden (Verordnung (EU) 2019/33, Artikel 48a).
- Trauben. „Trauben“ darf für die Trauben und den Traubenmost stehen, aus denen der Wein gemacht wurde.
- Konzentrierter Traubenmost. Ein Begriff deckt konzentrierten und rektifizierten konzentrierten Traubenmost ab.
- Zusatzstoffe. Nennen Sie die Kategorie und den Namen oder die E-Nummer aus der EU-Liste der önologischen Verbindungen, zum Beispiel „Säureregulatoren: Weinsäure“.
- Ähnliche Zusatzstoffe. Bei Säureregulatoren und Stabilisatoren dürfen Sie „enthält … und/oder“ schreiben, gefolgt von höchstens 3 Zusatzstoffen.
- Packgase. Sie dürfen „unter Schutzatmosphäre abgefüllt“ oder „Die Abfüllung kann unter Schutzatmosphäre erfolgen“ schreiben.
- Dosagen für Schaumwein. „Fülldosage“ und „Versanddosage“ dürfen als Begriffe verwendet werden.
Wie Sie den Energiewert berechnen
Die meiste Energie stammt aus Alkohol, Zucker, Glycerin und Säuren. Das slowenische Landwirtschaftsministerium veröffentlicht dafür eine Formel mit Werten aus der Weinanalyse. Pro 100 ml gilt: kcal = (7 × 0,787 × Alkohol % vol) + (4 × Zucker g/l ÷ 10) + (2,4 × Glycerin g/l ÷ 10) + (3 × Säuren g/l ÷ 10).
Das Ministerium schlägt für die meisten Still- und Schaumweine 5 bis 8 g/l Glycerin vor, je nach Farbe und Alkoholgehalt. Ihr Labor kann Ihnen stattdessen gemessene Werte geben.
Druckkontrolle, bevor Sie die Datei schicken
- Größe und Kontrast. Drucken Sie den Code mindestens 2 cm breit, dunkel auf hellem Grund, mit freiem Rand.
- Oberfläche. Ein mattes Etikett lässt sich zuverlässiger scannen als ein glänzendes.
- Probedruck. Scannen Sie einen Probedruck mit zwei Handys. Die Seite sollte sofort öffnen, ohne Login, Cookie-Sperre oder Shop.
Quellen
- Verordnung (EU) 2021/2117, Artikel 1 Nummer 32, zur Änderung von Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/2117/oj (belegt)
- Europäische Kommission, Mitteilung C/2023/1190, 24. November 2023, Fragen 26 und 38. eur-lex.europa.eu (belegt)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Artikel 18 und Anhang XV, konsolidierte Fassung vom 1. April 2025. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj (belegt)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission, Artikel 48a, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1606. eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2019/33/oj (belegt)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission, Anhang I Teil A Tabelle 2 (zugelassene önologische Verbindungen). eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2019/934/oj (belegt)
- Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung der Republik Slowenien, „Izračun energijske vrednosti vina“, 17. März 2023. gov.si (Kontext)
Andere Sichtweisen
Die slowenische Formel ist eine nationale Methode. Andere Behörden und Labore verwenden womöglich andere Faktoren, und ein von Ihrem Labor gemessener Wert ist immer zulässig. Wir haben nach einer EU-weiten Formel gesucht und bis November 2026 keine gefunden.
Diese Checkliste erklärt die EU-Regeln in einfachen Worten und ist keine Rechtsberatung. Die Etiketten prüfen nationale Behörden, und manche Staaten haben eigene Zusatzregeln. In Deutschland ist das Sache der Lebensmittelüberwachung der Länder, in Bayern etwa des LGL. Wenn wir eine Regel falsch verstanden haben, schreiben Sie uns, und wir korrigieren es.
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